ErwGr. 11

REG_2017_127 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2017 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Was den Pollackbestand in den Untergebieten IX und X und im CECAF-Gebiet 34.1.1 (Unionsgewässer) angeht, der zuvor als Wittling ausgewiesen wurde, ist es angemessen, Portugal zusätzliche Fangmöglichkeiten von nicht mehr als 98 Tonnen zuzuweisen. Die TAC für Wittling in diesen Gebieten sollte aufgehoben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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