Art. 19 – Bewertung und Bericht

REG_2017_1369 · zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU

Bis zum 2. August 2025 bewertet die Kommission die Umsetzung dieser Verordnung und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor. In diesem Bericht wird die Wirksamkeit dieser Verordnung und der nach dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte im Hinblick darauf bewertet, ob sie es Kunden ermöglicht haben, sich für effizientere Produkte zu entscheiden, wobei ihre Auswirkungen auf Unternehmen, Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen, Marktüberwachungstätigkeiten und die Kosten für die Einrichtung und Pflege der Datenbank berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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