ErwGr. 10

REG_2017_1432 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln im Hinblick auf die Kriterien für die Genehmigung von Wirkstoffen mit geringem Risiko

Es sollte klargestellt werden, dass Baculoviren, eine wirtsspezifische Familie von Viren, die ausschließlich Arthropoden befallen und hauptsächlich in Insekten der Ordnung der Lepidopteren vorkommen, als Wirkstoffe mit geringem Risiko gelten sollten, da wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist, dass sich Baculoviren in irgendeiner Weise nachteilig auf Mensch oder Tier auswirken (7). Ein Baculovirus sollte als Wirkstoff mit geringem Risiko gelten, sofern auf Stammebene keine schädlichen Auswirkungen auf Nichtzielinsekten bei ihm nachgewiesen wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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