ErwGr. 7

REG_2017_1432 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln im Hinblick auf die Kriterien für die Genehmigung von Wirkstoffen mit geringem Risiko

Semiochemikalien, d. h. von Pflanzen, Tieren oder sonstigen Organismen ausgesandte Stoffe, die der Kommunikation innerhalb einer bzw. zwischen verschiedenen Arten dienen, wirken zielspezifisch und nichttoxisch und kommen auf natürliche Weise vor. Sie wirken im Allgemeinen in sehr geringen Dosen, die häufig mit natürlich vorkommenden Mengen vergleichbar sind (5). Angesichts des derzeitigen wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstands sollte vorgeschrieben werden, dass auch Semiochemikalien als Wirkstoffe mit geringem Risiko gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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