ErwGr. 9

REG_2017_1432 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln im Hinblick auf die Kriterien für die Genehmigung von Wirkstoffen mit geringem Risiko

Mikroorganismen zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln werden in Übereinstimmung mit den spezifischen Datenanforderungen in Teil B des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 283/2013 der Kommission (6) auf Stammebene bewertet. Daher sollten Mikroorganismen bei der Bewertung der Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Wirkstoffe mit geringem Risiko auch auf Stammebene identifiziert und charakterisiert werden, da sich die toxikologischen Eigenschaften verschiedener Stämme derselben Mikroorganismus-Art stark voneinander unterscheiden können. Ein Mikroorganismus kann als Wirkstoff mit geringem Risiko gelten, sofern er nicht auf Stammebene multiple Resistenzen gegenüber antimikrobiellen Mitteln zur Verwendung in der Human- oder Tiermedizin aufweist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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