Art. 44 – Echtzeit-Datenaustausch

REG_2017_1485 · zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb

Soweit der ÜNB nichts anderes bestimmt, übermittelt jeder VNB dem zuständigen ÜNB Informationen zu der in Artikel 43 Absätze 1 und 2 genannten Observability Area des ÜNB in Echtzeit, darunter
a)die Ist-Topologie der Umspannwerke;
b)Wirk- und Blindleistung im Leitungsschaltfeld;
c)Wirk- und Blindleistung im Transformator-Schaltfeld;
d)Wirk- und Blindleistungseinspeisung im Schaltfeld der Gesamteinrichtung zur Stromerzeugung;
e)Stufenschalterstellung der an das Übertragungsnetz angeschlossenen Transformatoren;
f)Spannungen an den Sammelschienen;
g)Blindleistung im Drossel- und Kondensator-Schaltfeld;
h)die genauesten verfügbaren Daten zur Gesamtstromerzeugung je Primärenergieträger im Gebiet des VNB sowie
i)die genauesten verfügbaren Daten zum Gesamtstromverbrauch im Gebiet des VNB.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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