Art. 42 – Echtzeit-Datenaustausch

REG_2017_1485 · zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb

(1)Gemäß den Artikeln 18 und 19 tauscht jeder ÜNB mit den anderen ÜNB desselben Synchrongebietes mithilfe des von ENTSO (Strom) für den europaweiten Echtzeit-Datenaustausch vorgesehenen IT-Instruments die folgenden Daten zum Netzzustand seines Übertragungsnetzes aus: a) Frequenz; b) Frequenzwiederherstellungs-Regelfehler; c) gemessener Wirkleistungsaustausch zwischen LFR-Zonen; d) Gesamteinspeisung; e) Netzzustand gemäß Artikel 18; f) Sollwert des Leistungs-Frequenz-Reglers und g) Leistungsaustausch über Istwertaufschaltungen.
(2)Jeder ÜNB tauscht mit den anderen ÜNB seiner Observability Area die folgenden Daten über sein Übertragungsnetz aus, wobei er den Echtzeit-Datenaustausch zwischen den Prozesssteuerungs- und Datenerfassungssystemen (SCADA) und den Energiemanagementsystemen der ÜNB nutzt: a) Ist-Topologie der Umspannwerke; b) Wirk- und Blindleistung im Leitungsschaltfeld, einschließlich Übertragungs- und Verteilernetzleitungen sowie Leitungen zum Anschluss von SNN; c) Wirk- und Blindleistung im Transformatorschaltfeld, auch für Übertragungsnetz-Transformatoren, Verteilernetz-Transformatoren und Transformatoren für den Anschluss von SNN; d) Wirk- und Blindleistung im Schaltfeld von Gesamteinrichtungen zur Stromerzeugung; e) Reglerstellung der Transformatoren, einschließlich Phasenschieber-Transformatoren; f) Messung oder Schätzung der Spannung an der Sammelschiene; g) Blindleistung im Drossel- und Kondensatorschaltfeld oder eines statischen Blindleistungskompensators und h) Beschränkungen der Wirk- und Blindleistungsversorgung hinsichtlich der Observability Area.
(3)Jeder ÜNB kann alle ÜNB seiner Observability Area ersuchen, Echtzeit-Protokolle der geschätzten Zustandsdaten für die Regelzone bereitzustellen, sofern dies für die Betriebssicherheit seines Übertragungsnetzes relevant ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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