Art. 1

REG_2017_1539 · zur Festlegung des Geltungsbeginns der Verordnung (EU) 2017/1538 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2017/25) für weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, die nationalen Rechnungslegungsrahmen unterliegen (ECB/2017/26)

Verordnung (EU) 2017/1538 ist ab dem 1. Januar 2019 auf weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen anzuwenden, die einem auf Richtlinie 86/635/EWG gestützten nationalen Rechnungslegungsrahmen unterliegen und in Deutschland oder Frankreich niedergelassen sind

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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