ErwGr. 2

REG_2017_1539 · zur Festlegung des Geltungsbeginns der Verordnung (EU) 2017/1538 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2017/25) für weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, die nationalen Rechnungslegungsrahmen unterliegen (ECB/2017/26)

Ist ein nationaler Rechnungslegungsrahmen nicht mit internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards — IFRS) kompatibel, so kann die Europäische Zentralbank (EZB) gemäß Verordnung (EU) 2017/1538 beschließen, auf Verlangen einer NCA ab dem 1. Januar 2019 diese Verordnung auf weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen anzuwenden, die einem auf Richtlinie 86/635/EWG des Rates (5) gestützten nationalen Rechnungslegungsrahmen unterliegen und im Mitgliedstaat dieser NCA niedergelassen sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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