ErwGr. 3

REG_2017_1539 · zur Festlegung des Geltungsbeginns der Verordnung (EU) 2017/1538 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2017/25) für weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, die nationalen Rechnungslegungsrahmen unterliegen (ECB/2017/26)

Aufgrund der von den NCAs bis zum 27. Juli 2017 bei der EZB eingereichten Anträge und der von der EZB vorgenommenen Beurteilung der nationalen Rechnungslegungsrahmen hat die EZB beschlossen, die Verordnung (EU) 2017/1538 ab dem 1. Januar 2019 auf weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen anzuwenden, die in bestimmten Mitgliedstaaten niedergelassen sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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