Art. 26 – Verfahren zur Wiederherstellung der Energieversorgung

REG_2017_2196 · zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes

(1)Das Verfahren des Netzwiederaufbauplans zur Wiederherstellung der Energieversorgung muss eine Reihe von Maßnahmen umfassen, die dem ÜNB die Anwendung der folgenden Strategien ermöglichen: a) eine Top-down-Strategie zur Wiederherstellung der Energieversorgung und b) eine Bottom-up-Strategie zur Wiederherstellung der Energieversorgung.
(2)Hinsichtlich der Bottom-up-Strategie muss das Verfahren zur Wiederherstellung der Energieversorgung zumindest folgende Maßnahmen enthalten: a) Maßnahmen zum Umgang mit Spannungs- und Frequenzabweichungen aufgrund der Wiederherstellung der Energieversorgung; b) Überwachung und Steuerung des Inselbetriebs und c) Resynchronisation von Gebieten, die sich im Inselbetrieb befinden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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