ErwGr. 1

REG_2017_228 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bezeichnung und der Zuständigkeitsbereiche der Wissenschaftlichen Gremien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

Mit Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wurden zehn Wissenschaftliche Gremien eingesetzt, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für die Erstellung der wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) verantwortlich sind. Bei diesen Gremien handelt es sich unter anderem um das Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (ANS-Gremium), das Gremium für diätetische Produkte, Ernährung und Allergien (NDA-Gremium) und das Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF-Gremium).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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