ErwGr. 3

REG_2017_228 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bezeichnung und der Zuständigkeitsbereiche der Wissenschaftlichen Gremien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

Die technischen und wissenschaftlichen Veränderungen wirken sich vor allem auf die Arbeitsbelastung der Gremien aus. Insbesondere die Arbeitsbelastung des CEF-Gremiums wird in den kommenden Jahren aufgrund der Notwendigkeit einer Prüfung der anhängigen Anträge auf Aufnahme in die Unionsliste der Lebensmittelenzyme gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) voraussichtlich zunehmen. Deshalb sollte die Bewertung von Aromastoffen, die derzeit vom CEF-Gremium durchgeführt wird, dem ANS-Gremium zugewiesen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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