ErwGr. 4

REG_2017_228 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bezeichnung und der Zuständigkeitsbereiche der Wissenschaftlichen Gremien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

Damit es jedoch nicht zu einer Überlastung des derzeitigen ANS-Gremiums kommt, sollte die Bewertung von Lebensmitteln zugesetzten Nährstoffquellen und anderen Stoffen mit physiologischer Wirkung dem NDA-Gremium zugewiesen werden, da dessen Arbeitsbelastung durch den Abschluss der Arbeiten zur Festlegung von Nährstoffaufnahme-Referenzwerten und die rückläufige Zahl von Anträgen auf Aufnahme in die Liste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zurückgehen dürfte. Eine solche Umverteilung steht auch im Einklang mit dem Fachwissen des NDA-Gremiums, da einige Stoffe, die als Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen verwendet werden, in die Kategorie der neuartigen Lebensmittel fallen, die derzeit vom NDA-Gremium bewertet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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