ErwGr. 11

REG_2017_2396 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung

Die Kultur- und Kreativwirtschaft spielt eine Schlüsselrolle bei der Reindustrialisierung Europas, ist ein Wachstumsmotor und nimmt eine strategische Position ein, sodass Innovationen in diesem Bereich Übertragungseffekte für andere Wirtschaftszweige wie Tourismus, Einzelhandel und digitale Technologien bewirken können. Neben dem mit der Verordnung(EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) eingerichteten Programm „Kreatives Europa“ und der mit ebenfalls mit der genannten Verordnung eingerichteten Bürgschaftsfazilität für die Kultur- und Kreativbranche sollte der EFSI dazu beitragen, den Kapitalmangel in diesen Wirtschaftszweigen zu überwinden, indem er die Unterstützung im Rahmen des Programms „Kreatives Europa“ und der Bürgschaftsfazilität für die Kultur- und Kreativbranche ergänzt, sodass diese risikoreichen Vorhaben in größerem Umfang finanziert werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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