REG_2017_2401 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen
In den vergangenen Jahren blieb das Emissionsvolumen von Verbriefungen in der Union aus verschiedenen Gründen hinter seinem Höchststand vor der Krise zurück, u. a. aufgrund der verbreiteten Stigmatisierung derartiger Transaktionen. Um eine Wiederholung der Umstände zu vermeiden, die die Finanzkrise ausgelöst haben, sollte die Erholung der Verbriefungsmärkte auf soliden und umsichtigen Marktpraktiken basieren. Zu diesem Zweck werden in der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) die wesentlichen Elemente eines übergreifenden Verbriefungsrahmens festgelegt, der Kriterien zur Ermittlung einfacher, transparenter und standardisierter („simple, transparent and standardised“, „STS“) Verbriefungen und ein Aufsichtssystem zur Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung dieser Kriterien durch Originatoren, Sponsoren, Emittenten und institutionelle Anleger umfasst. Darüber hinaus sieht diese Verordnung eine Reihe einheitlicher Anforderungen im Zusammenhang mit dem Risikoselbstbehalt, den Sorgfaltspflichten (Due Diligence) und den Offenlegungspflichten für den gesamten Finanzdienstleistungssektor vor.
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