Art. 19 – Einfache, transparente und standardisierte Verbriefung

REG_2017_2402 · zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012

(1)Mit Ausnahme von ABCP-Programmen und ABCP-Transaktionen sind Verbriefungen, die die Anforderungen der Artikel 20, 21 und 22 erfüllen, STS-Verbriefungen.
(2)Bis zum 18. Oktober 2018 nimmt die EBA in enger Zusammenarbeit mit der ESMA und der EIOPA in Übereinstimmung mit Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 Leitlinien und Empfehlungen zur harmonisierten Auslegung und Anwendung der Anforderungen der Artikel 20, 21 und 22 an.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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