Art. 24 – Berechnung des zu zahlenden Preises an Kopplungspunkten

REG_2017_460 · zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen

Der für ein bestimmtes Standardkapazitätsprodukt an einem Kopplungspunkt zu zahlende Preis wird anhand einer der folgenden Formeln berechnet:
a)bei Anwendung des Ansatzes eines variablen zu zahlenden Preises: Pflo = PR,flo + AP Dabei gilt: Pflo ist der variable zu zahlende Preis; PR,flo ist der Reservepreis für ein Standardkapazitätsprodukt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem das Produkt genutzt werden kann; AP ist ein etwaiger Auktionsaufschlag.
b)Bei Anwendung fester zu zahlender Preise: Pfix = (PR,y × IND) + RP + AP Dabei gilt: Pfix ist der feste zu zahlende Preis; PR,y ist der anwendbare Reservepreis für ein Jahres-Standardkapazitätsprodukt, der zum Zeitpunkt der Versteigerung dieses Produkts veröffentlicht wird; IND ist das Verhältnis zwischen dem gewählten Index zum Zeitpunkt der Nutzung und demselben Index zum Zeitpunkt der Versteigerung; RP ist der Risikoaufschlag, der den Vorteil der Sicherheit hinsichtlich der Höhe des Fernleitungsentgelts widerspiegelt und mindestens 0 betragen muss; AP ist ein etwaiger Auktionsaufschlag.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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