ErwGr. 1

REG_2017_762 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 479/2013 zum Verzicht auf die Anforderung, für im Korridor von Neum beförderte Unionswaren summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldungen einzureichen

Artikel 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 479/2013 des Rates (1) sieht einen Verzicht auf die Anforderung einer summarischen Eingangs- oder Ausgangsanmeldung für Unionswaren vor, die durch den Korridor von Neum befördert werden, sofern der Gesamtwert jeder Sendung von Unionswaren höchstens 10 000 EUR beträgt und die Unionswaren von Rechnungen oder Beförderungspapieren begleitet werden, die die Bedingungen gemäß Buchstabe b dieses Artikels erfüllen (im Folgenden „Verzicht“).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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