ErwGr. 2

REG_2017_762 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 479/2013 zum Verzicht auf die Anforderung, für im Korridor von Neum beförderte Unionswaren summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldungen einzureichen

Der Schwellenwert von 10 000 EUR wurde mit Bezug auf den Schwellenwert in entsprechender Höhe festgesetzt, der in Artikel 317 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 (2) vorgesehen war.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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