ErwGr. 4

REG_2017_893 · zur Änderung der Anhänge I und IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Anhänge X, XIV und XV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission in Bezug auf die Bestimmungen über verarbeitetes tierisches Protein

In mehreren Mitgliedstaaten wurde mit der Haltung von Insekten für die Produktion von verarbeitetem tierischem Protein begonnen, das aus diesen Insekten und anderen Insektenderivaten gewonnen wird und zur Verwendung in Heimtierfutter bestimmt ist. Diese Produktion unterliegt den nationalen Kontrollregelungen der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. Studien haben gezeigt, dass Nutzinsekten eine nachhaltige Alternative zu konventionellen Quellen tierischer Proteine für die Verfütterung an andere Nutztiere als Wiederkäuer darstellen könnten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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