Art. 10 – Bezugszeiträume

REG_2018_1091 · über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008 und (EU) Nr. 1337/2011

Die erhobenen Informationen beziehen sich auf ein einzelnes Referenzjahr, das für alle Mitgliedstaaten identisch ist; dabei ist auf die Lage während der folgenden spezifischen Zeitspannen und -punkte Bezug zu nehmen:
a)Für Flächenvariablen bezieht sich die Flächennutzung auf das Referenzjahr. Bei aufeinander folgenden Kulturen desselben Stückes Land bezieht sich die Flächennutzung auf eine Kultur, die im Referenzjahr geerntet wird, unabhängig davon, wann die betreffende Kultur gesät wird.
b)Für Variablen zu den Bewässerungs- und Bodenbewirtschaftungspraktiken besteht der Bezugszeitraum aus einem 12-monatigen, innerhalb des Referenzjahres auslaufenden Zeitraum, der von den Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Erfassung der zugehörigen Produktionszyklen festzulegen ist.
c)Für Variablen zum Viehbestand, zur Unterbringung der Tiere und zur Düngewirtschaft legt jeder Mitgliedstaat einen gemeinsamen Referenztag innerhalb des Referenzjahres fest. Die Variablen zur Düngewirtschaft beziehen sich auf einen 12-Monatszeitraum, der jenes Datum umfasst.
d)Für Variablen zu den Arbeitskräften legt jeder Mitgliedstaat einen 12-Monatsbezugszeitraum fest, der an einem Referenztag innerhalb des Referenzjahres endet.
e)Für Variablen zu Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung, die auf einzelbetrieblicher Ebene umgesetzt werden, gilt als Bezugszeitraum der Dreijahreszeitraum, der am 31. Dezember des Referenzjahres endet.
f)Für alle übrigen Variablen legt jeder Mitgliedstaat einen gemeinsamen Referenztag innerhalb des Referenzjahres fest.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 10 REG_2018_1091 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 10 REG_2018_1091 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.