ErwGr. 1

REG_2018_1119 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 im Hinblick auf erklärte Ausbildungsorganisationen

Nach Anhang VII (Teil-ORA) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission (2) müssen Organisationen für die Pilotenausbildung ein Managementsystem einrichten und aufrechterhalten, das auch die Überwachung der Einhaltung und ein Sicherheitsmanagementsystem beinhaltet. Die Gesamtorganisation sowie ihre Prozesse, Verfahren und Tätigkeiten müssen in einer detaillierten Dokumentation (Handbücher) dargelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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