ErwGr. 4

REG_2018_1119 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 im Hinblick auf erklärte Ausbildungsorganisationen

Die speziell für solche erklärten Ausbildungsorganisationen („declared training organisations“, DTO) geltenden Anforderungen sollten vereinfachte Sicherheitsverfahren beinhalten, die sowohl den geringeren Risiken, mit denen nichtgewerblich tätige Piloten konfrontiert sind, als auch der Notwendigkeit Rechnung tragen, dass die zuständigen Behörden eine angemessene Aufsicht ausüben können. Im Interesse der Sicherheit sollten zudem Vorschriften vorgesehen werden, die die Einreichung von Ausbildungsprogrammen und der zugehörigen Erklärung bei der zuständigen Behörde, das Führen von Aufzeichnungen, die Überwachung der Einhaltung im Rahmen einer jährlichen internen Überprüfung sowie die Ernennung eines DTO-Sicherheitsbeauftragten regeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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