ErwGr. 5

REG_2018_1119 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 im Hinblick auf erklärte Ausbildungsorganisationen

Aus den gleichen Gründen sollten auch die in Anhang VI (Teil-ARA) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 festgelegten Vorschriften für die Aufsicht und Durchsetzung im Hinblick auf die DTO geändert werden, um sicherzustellen, dass sie verhältnismäßig und hinreichend flexibel sind, auf einem Risikokonzept basieren und mit den speziell für die DTO geltenden Anforderungen im Einklang stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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