ErwGr. 2

REG_2018_1119 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 im Hinblick auf erklärte Ausbildungsorganisationen

Anhang VII (Teil-ORA) bildet eine geeignete Rechtsgrundlage für die Zertifizierung von Organisationen, die Ausbildungen mit dem Ziel der Erteilung einer Lizenz für Berufspiloten anbieten. Die in diesem Teil festgelegten Anforderungen sind jedoch für Organisationen, die Ausbildungen anbieten, die dem ausschließlichen Zweck dienen, Pilotenlizenzen für nichtgewerbliche Tätigkeiten und bestimmte Berechtigungen sowie Rechte und Zeugnisse zu erhalten, im Hinblick auf die diesen Organisationen entstehenden Kosten, Art und Umfang der Tätigkeiten dieser Organisationen sowie die Risiken und den Nutzen für die Flugsicherheit unnötig aufwendig und unverhältnismäßig. Daher hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit in ihrem Fahrplan für die allgemeine Luftfahrt (3) auf die Notwendigkeit hingewiesen, ein einfacheres System für diese Organisationen zu entwickeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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