ErwGr. 9

REG_2018_120 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2018 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/127

Was den Bestand des Europäischen Aals (Anguilla anguilla) betrifft, so hat der ICES empfohlen, alle die Mortalität beeinflussenden anthropogenen Faktoren auf null zu reduzieren oder möglichst nahe bei null zu halten. Vor dem Hintergrund dieses Gutachtens ist es angebracht, ein vorläufiges Fangverbot für Europäischen Aal mit einer Gesamtlänge von 12 Zentimetern oder mehr in den Unionsgewässern des ICES-Gebiets und in der Ostsee zu erlassen, um Laicher während der Wanderung zu schützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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