ErwGr. 26

REG_2018_1240 · über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1077/2011, (EU) Nr. 515/2014, (EU) 2016/399, (EU) 2016/1624 und (EU) 2017/2226

Antragstellern, denen eine Reisegenehmigung verweigert wurde, sollte ein Rechtsmittel zustehen. Etwaige Rechtsmittel sind in dem Mitgliedstaat, der über den Antrag entschieden hat, im Einklang mit dem nationalen Recht dieses Mitgliedstaats einzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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