ErwGr. 3

REG_2018_1513 · zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich bestimmter als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) eingestufter Stoffe der Kategorie 1A oder 1B

Bestimmte CMR-Stoffe sind in Kleidung und damit in Bezug stehendem Zubehör, anderen Textilien und Schuhwaren vorhanden, entweder als Verunreinigungen aus dem Herstellungsverfahren oder weil sie absichtlich zugesetzt wurden, um den Erzeugnissen bestimmte Eigenschaften zu verleihen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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