ErwGr. 13

REG_2018_1724 · über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012

Das Zugangstor und sein Inhalt sollten nutzerzentriert und nutzerfreundlich sein. Mit dem Zugangstor sollte darauf abgezielt werden, Überschneidungen zu vermeiden und Verbindungen zwischen bestehenden Diensten zur Verfügung zu stellen. Es sollte Bürgern und Unternehmen die Interaktion mit öffentlichen Stellen auf nationaler und Unionsebene ermöglichen, indem ihnen Gelegenheit gegeben wird, Rückmeldung bezüglich der über das Zugangstor angebotenen Dienste zu geben und dazu Stellung zu nehmen, wie gut der Binnenmarkt ihrer Erfahrung nach funktioniert. Das Instrument für Rückmeldungen sollte den Nutzer, in einer Weise, die es ihm erlaubt anonym zu bleiben, in die Lage versetzen, auf festgestellte Probleme, Mängel und festgestellten Bedarf hinzuweisen, damit die Qualität der Dienste kontinuierlich verbessert werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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