REG_2018_1724 · über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
In dieser Verordnung sollten die Informationsbereiche aufgeführt werden, die für Bürger und Unternehmen bei der Ausübung ihrer Rechte und der Erfüllung ihrer Pflichten im Binnenmarkt relevant sind. Für diese Bereiche sollten hinreichend umfassende Informationen auf nationaler Ebene — einschließlich der regionalen und lokalen Ebene — und auf Unionsebene zur Verfügung gestellt werden, mit denen die geltenden Vorschriften und Pflichten sowie die Verfahren erläutert werden, die Bürger und Unternehmen befolgen müssen, um diesen Vorschriften und Pflichten nachzukommen. Um die Qualität der angebotenen Dienste sicherzustellen, sollten die über das Zugangstor zur Verfügung gestellten Informationen klar, genau und aktuell sein, auf komplizierte Fachsprache sollte möglichst weitgehend verzichtet werden, und die Verwendung von Akronymen sollte sich auf die vereinfachten und leicht verständlichen Bezeichnungen beschränken, zu deren Verständnis kein Vorwissen über die Rechtsfrage oder den Rechtsbereich erforderlich ist. Diese Informationen sollten in einer Form zur Verfügung gestellt werden, dass die Nutzer die für ihre Situation geltenden grundlegenden Vorschriften und Anforderungen in diesen Bereichen problemlos verstehen können. Die Nutzer sollten zudem darüber informiert werden, dass in bestimmten Mitgliedstaaten keine nationalen Vorschriften über die in Anhang I aufgeführten Informationsbereiche bestehen, was insbesondere dann gilt, wenn in anderen Mitgliedstaaten in diesen Bereichen nationale Rechtsvorschriften gelten. Entsprechende Informationen über das Fehlen nationaler Vorschriften könnten in das Portal „Ihr Europa“ aufgenommen werden.
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