ErwGr. 14

REG_2018_1724 · über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012

Ob das Zugangstor Erfolg hat, wird von den gemeinsamen Anstrengungen der Kommission und der Mitgliedstaaten abhängen. Zu dem Zugangstor sollten Nutzer über eine gemeinsame, in das bestehende Portal „Ihr Europa“ integrierte Nutzerschnittstelle gelangen, die von der Kommission zu verwalten ist. Auf der gemeinsamen Nutzerschnittstelle sollten Informationen, Verfahren und Hilfs- oder Problemlösungsdienste verlinkt sein, die auf den Portalen der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission bereitstehen. Um die Nutzung des Zugangstors zu erleichtern, sollte die gemeinsame Nutzerschnittstelle in allen Amtssprachen der Organe der Union (im Folgenden „Amtssprachen der Union“) verfügbar sein. Auf dem bestehenden Portal „Ihr Europa“ und seiner Eingangsseite, das bzw. die an die Anforderungen des Zugangstors angepasst ist, sollte in Bezug auf die zur Verfügung gestellten Informationen dieser mehrsprachige Ansatz gewahrt werden. Der Betrieb des Zugangstors sollte durch technische Instrumente unterstützt werden, die von der Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entwickelt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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