ErwGr. 34

REG_2018_1724 · über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012

Der Erfolg des Zugangstors hängt wesentlich von der Einhaltung bestimmter Mindestanforderungen an die Qualität ab, mit der die Verlässlichkeit der Informationen oder Dienste gewährleistet wird, da die Glaubwürdigkeit des Portals als Ganzes anderenfalls erheblich beeinträchtigt würde. Mit Ziel der Einhaltung der Anforderungen soll vorrangig gewährleistet werden, dass die Informationen oder Dienste in einer klaren und nutzerfreundlichen Weise präsentiert werden. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, zu bestimmen, wie die Informationen den Nutzern in den jeweiligen Phasen des Verfahrens präsentiert werden, um dieses Ziel zu erreichen. So ist es für die Nutzer beispielsweise zwar hilfreich, über die allgemein verfügbaren Rechtsbehelfe für den Fall eines negativen Ausgangs des Verfahrens informiert zu sein, bevor sie ein Verfahren einleiten, es ist jedoch viel nutzerfreundlicher, solche spezifischen Informationen über die Schritte, die in einem solchen Fall unternommen werden können, am Ende des Verfahrens zur Verfügung zu stellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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