ErwGr. 5

REG_2018_1860 · über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

Es sollte ein System eingerichtet werden, über das die Mitgliedstaaten, die das SIS gemäß der Verordnung (EU) 2018/1861 nutzen, Informationen über Rückkehrentscheidungen austauschen, die gegen illegal in ihrem Hoheitsgebiet aufhältige Drittstaatsangehörige erlassen wurden, und mit dem überwacht wird, ob die Drittstaatsangehörigen, gegen die diese Entscheidungen ergangen sind, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten verlassen haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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