ErwGr. 7

REG_2018_1860 · über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

In das SIS eingegebene Ausschreibungen zur Rückkehr und der Austausch von Zusatzinformationen zu diesen Ausschreibungen sollten die zuständigen Behörden dabei unterstützen, die Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um Rückkehrentscheidungen zu vollstrecken. Das SIS sollte einen Beitrag zur Identifizierung der Drittstaatsangehörigen und zum Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Drittstaatsangehörige leisten, gegen die eine solche Rückkehrentscheidung ergangen ist, die geflohen sind und die in einem anderen Mitgliedstaat aufgegriffen werden. Diese Maßnahmen sollten dazu beitragen, irreguläre Migration und Sekundärmigration zu verhindern und davon abzuschrecken und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten zu intensivieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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