ErwGr. 9

REG_2018_1860 · über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

Mit dieser Verordnung sollten gemeinsame Vorschriften für die Eingabe von Ausschreibungen in das SIS festgelegt werden. Ausschreibungen zur Rückkehr sollten in das SIS eingegeben werden, sobald die zugrunde liegenden Rückkehrentscheidungen erlassen werden. In der Ausschreibung sollte angegeben werden, ob dem betreffenden Drittstaatsangehörigen eine Frist für die freiwillige Ausreise eingeräumt wurde, wobei auch anzugeben wäre, ob diese Frist verlängert wurde und ob die Entscheidung ausgesetzt oder die Abschiebung aufgeschoben wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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