ErwGr. 19

REG_2018_1861 · über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006

Im SIS sollten keine für die Durchführung von Abfragen verwendeten Daten gespeichert werden; hiervon ausgenommen ist die Führung von Protokollen zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abfrage, zur Überwachung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, zur Eigenkontrolle und zur Gewährleistung des einwandfreien Funktionierens der nationalen Systeme sowie für die Zwecke der Integrität und Sicherheit der Daten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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