ErwGr. 23

REG_2018_1861 · über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006

Es sollte zulässig sein, die im SIS gespeicherten daktyloskopische Daten mit an einem Tatort gefundenen vollständigen oder unvollständigen Sätzen von Finger- oder Handflächenabdrücken abzugleichen, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Täter zuzuordnen sind, der die schwere oder terroristische Straftat begangen hat, sofern ein Abgleich zugleich in den einschlägigen nationalen Fingerabdruck-Datenbanken durchgeführt wird. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Schaffung von Qualitätsstandards für die Speicherung biometrischer Daten gewidmet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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