ErwGr. 5

REG_2018_1861 · über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006

Dass verschiedene Instrumente als Rechtsgrundlage für das SIS vorgesehen sind, lässt den Grundsatz unberührt, dass das SIS ein einziges Informationssystem darstellt, das auch als solches betrieben werden sollte. Es sollte ein einziges Netz von nationalen Büros, SIRENE-Büros genannt, für den Austausch von Zusatzinformationen umfassen. Einige Bestimmungen dieser Rechtsinstrumente sollten daher identisch sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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