ErwGr. 6

REG_2018_1861 · über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006

Es ist notwendig, die Ziele des SIS, bestimmte Elemente seiner Systemarchitektur und die Finanzierung des SIS zu präzisieren, Vorschriften für den End-to-End-Betrieb und die End-to-End-Nutzung festzulegen und Zuständigkeiten zu definieren. Es ist ebenfalls notwendig, die in das System einzugebenden Datenkategorien, die Eingabe- und Verarbeitungszwecke sowie die Eingabekriterien festzulegen. Außerdem sind Vorschriften für die Löschung von Ausschreibungen, die zugriffsberechtigten Behörden und die Verwendung biometrischer Daten erforderlich, und es ist erforderlich, die Verpflichtungen im Hinblick auf den Datenschutz und die Datenverarbeitung genauer zu bestimmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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