ErwGr. 23

REG_2018_1862 · über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission

Durch die Einführung einer Funktion zur automatisierten Fingerabdruck-Identifizierung im SIS wird das bestehende Prüm-Verfahren über den gegenseitigen grenzüberschreitenden Online-Zugriff auf spezielle nationale DNA-Datenbanken und automatisierte daktyloskopische Identifizierungssysteme gemäß den Beschlüssen 2008/615/JI (11) und 2008/616/JI (12) des Rates ergänzt. Mit der Abfrage anhand daktyloskopischer Daten im SIS kann aktiv nach dem Täter gesucht werden. Es sollte daher möglich sein, daktyloskopische Daten eines unbekannten Täters in das SIS einzugeben, sofern diese Daten mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit dem Täter einer schweren oder terroristischen Straftat zugeordnet werden können. Dies gilt insbesondere, wenn daktyloskopische Daten auf einer Waffe oder einem Gegenstand vorgefunden werden, die bzw. der für die Straftat verwendet wurde. Das bloße Vorfinden daktyloskopischer Daten am Tatort sollte jedoch nicht als Indiz dafür gelten, dass es sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit um die daktyloskopischen Daten des Täters handelt. Eine weitere Voraussetzung für das Erstellen einer entsprechenden Ausschreibung sollte sein, dass die Identität der verdächtigen Person nicht auf der Grundlage von Daten aus einer anderen einschlägigen nationalen, Unions- oder internationalen Datenbank festgestellt werden kann. Falls die daktyloskopischen Daten zu einer möglichen Übereinstimmung führen, sollte der Mitgliedstaat unter Hinzuziehung von Experten weitere Überprüfungen durchführen, um zu ermitteln, ob es sich beim Verdächtigen um die Person handelt, deren Abdrücke im SIS gespeichert sind, sowie die Identität der Person feststellen. Die Verfahren sollten dem nationalen Recht unterliegen. Diese Identifizierung könnte wesentlich zu den Ermittlungen beitragen und zu einer Festnahme führen, sofern alle Bedingungen für eine Festnahme erfüllt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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