ErwGr. 47

REG_2018_1862 · über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission

Die Integrität der SIS-Daten ist von größter Bedeutung. Daher sollten für die Verarbeitung von SIS-Daten sowohl auf zentraler als auch auf nationaler Ebene angemessene Schutzmaßnahmen vorgesehen werden, die die durchgängige Sicherheit der Daten gewährleisten. Für die an der Datenverarbeitung beteiligten Behörden sollten die Sicherheitsanforderungen dieser Verordnung verbindlich sein und sollten einem einheitlichen Meldeverfahren für Zwischenfälle unterliegen. Ihr Personal sollte in geeigneter Weise geschult sein, und es sollte über alle diesbezüglichen Straftatbestände und Sanktionen unterrichtet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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