ErwGr. 7

REG_2018_1903 · zur Berichtigung der Anhänge IV, VI und VII der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln und zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Anhänge II, IV, V und VI der genannten Verordnung

Da es nicht erforderlich ist, die Berichtigungen der Anhänge aus Sicherheitsgründen unverzüglich anzuwenden, sollten Übergangsmaßnahmen vorgesehen werden, um eine unnötige Beeinträchtigung des Handels und unnötigen Verwaltungsaufwand für die Unternehmer zu vermeiden und eine reibungslose Umstellung der Kennzeichnung zu ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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