Art. 36 – Zugang zu Dokumenten und Datenschutz

REG_2018_1971 · zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009

(1)Für Dokumente im Besitz des GEREK und des GEREK-Büros gilt die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (20).
(2)Der Regulierungsrat und der Verwaltungsrat erlassen bis zum 21. Juni 2019 ausführliche Bestimmungen für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001.
(3)Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das GEREK und das GEREK-Büro unterliegt der Verordnung (EU) 2018/1725.
(4)Der Regulierungsrat und der Verwaltungsrat treffen bis zum 21. Juni 2019 Maßnahmen für die Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1725 durch das GEREK und das GEREK-Büro, einschließlich Maßnahmen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten des GEREK-Büros. Diese Maßnahmen werden nach Anhörung des Europäischen Datenschutzbeauftragten getroffen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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