Art. 5 – Aufgaben des GEREK-Büros

REG_2018_1971 · zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009

Das GEREK-Büro hat folgende Aufgaben:
a)fachliche und administrative Unterstützung des GEREK, insbesondere bei der Erfüllung seiner Regulierungsaufgaben nach Artikel 4;
b)Sammlung von Informationen von NRB und Austausch und Übermittlung von Informationen im Zusammenhang mit den Regulierungsaufgaben des GEREK nach Artikel 4;
c)regelmäßige Erstellung von Entwürfen von Berichten zu bestimmten Aspekten der Entwicklung des europäischen elektronischen Kommunikationsmarkts auf der Grundlage der Informationen nach Buchstabe b, wie Berichte über das Roaming und die Aufstellung von Richtwerten, die an das GEREK übermittelt werden;
d)Verbreitung bewährter Regulierungsverfahren unter den NRB gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe k;
e)Unterstützung des GEREK bei der Einrichtung und Pflege von Registern und Datenbanken gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe l;
f)Unterstützung des GEREK bei der Errichtung und Verwaltung eines Informations- und Kommunikationssystems gemäß Artikel 41;
g)Unterstützung des GEREK bei der Durchführung öffentlicher Anhörungen gemäß Artikel 5 Absatz 4;
h)Unterstützung bei der Vorbereitung der Arbeit und sonstige administrative sowie inhaltsbezogene Unterstützung zur Sicherstellung einer reibungslosen Tätigkeit des Regulierungsrats;
i)Hilfe bei der Einrichtung von Arbeitsgruppen auf Antrag des Regulierungsrats, Beitrag zu den Regulierungstätigkeiten und administrative Unterstützung dieser Gruppen zur Sicherstellung ihres reibungslosen Funktionierens;
j)Wahrnehmung anderer Aufgaben, die ihm durch diese Verordnung oder andere Rechtsakte der Union zugewiesen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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