ErwGr. 40

REG_2018_1971 · zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009

Da dem GEREK und dem GEREK-Büro mit dieser Verordnung neue Aufgaben übertragen werden und ihnen durch andere Rechtsakte der Union zusätzliche Aufgaben übertragen werden können, sollte die Kommission die Tätigkeit des GEREK und des GEREK-Büros und die Wirksamkeit ihrer institutionellen Struktur in einem sich wandelnden digitalen Umfeld einer regelmäßigen Bewertung unterziehen. Sollte die Kommission anhand dieser Bewertung zu dem Schluss kommen, dass die institutionelle Struktur nicht geeignet ist, um die Aufgaben des BEREK und des BEREK-Büros durchzuführen und insbesondere die einheitliche Umsetzung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation zu gewährleisten, so sollte sie alle denkbaren Optionen zur Verbesserung dieser Struktur prüfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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