Art. 9 – Mindestanforderungen und nationale Meldeverfahren

REG_2018_231 · über die statistischen Berichtspflichten der Altersvorsorgeeinrichtungen (EZB/2018/2)

(1)Die Berichtspflichtigen erfüllen die statistischen Berichtsanforderungen, denen sie gemäß den in Anhang III festgelegten Mindestanforderungen für die Übermittlung, Exaktheit, Einhaltung von Konzepten und Korrekturen unterliegen.
(2)Die NZBen legen die Meldeverfahren fest, die von dem Kreis der tatsächlich Berichtspflichtigen einzuhalten sind, und setzen sie um. Die NZBen stellen sicher, dass diese Meldeverfahren die benötigten statistischen Daten liefern und eine genaue Überprüfung der Einhaltung der in Anhang III festgelegten Mindestanforderungen für die Übermittlung, Exaktheit, Erfüllung der Konzepte und Korrekturen ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 9 REG_2018_231 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 9 REG_2018_231 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.