ErwGr. 8

REG_2018_231 · über die statistischen Berichtspflichten der Altersvorsorgeeinrichtungen (EZB/2018/2)

Obgleich diese Verordnung in erster Linie an Altersvorsorgeeinrichtungen gerichtet ist, sind vollständige Daten über die Aktiva von Altersvorsorgeeinrichtungen möglicherweise nicht unmittelbar von Altersvorsorgeeinrichtungen zugänglich; daher können die betreffenden NZBen Träger von Alterssicherungssystemen in den tatsächlichen Kreis der Berichtspflichtigen aufnehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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