Art. 38 – Maßnahmen in Bezug auf Fischereifahrzeuge, die in der SPRFMO-Liste der IUU-Schiffe geführt werden

REG_2018_975 · zur Festlegung von Bewirtschaftungs-, Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Übereinkommensbereich der Regionalen Fischereiorganisation für den Südpazifik (SPRFMO)

(1)Nach Annahme der SPRFMO-Liste der IUU-Schiffe fordert die Kommission den Flaggenmitgliedstaat auf, den Reeder des in der Liste der IUU-Schiffe geführten Fischereifahrzeugs über seine Aufnahme in die Liste und die sich daraus ergebenden Folgen in Kenntnis zu setzen.
(2)Ein Mitgliedstaat, dem Informationen vorliegen, die auf eine Änderung des Namens oder des IRCS von Fischereifahrzeugen, die auf der SPRFMO-Liste der IUU-Schiffe geführt werden, hindeuten, übermittelt diese Informationen sobald wie möglich der Kommission. Die Kommission leitet diese Informationen unverzüglich an das Sekretariat der SPRFMO weiter.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 38 REG_2018_975 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 38 REG_2018_975 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.