ErwGr. 21

REG_2019_1009 · mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003

Bestimmte Stoffe und Gemische, die gemeinhin als Hemmstoffe bezeichnet werden, verbessern die Art und Weise, wie Nährstoffe in Düngemitteln freigesetzt werden, indem die Aktivität bestimmter Gruppen von Mikroorganismen oder Enzymen verzögert oder gestoppt wird. Bei Hemmstoffen, die als Zusatzstoffe für Düngeprodukte auf dem Markt bereitgestellt werden, sollte der Hersteller dafür verantwortlich sein, dass diese Hemmstoffe bestimmte Wirksamkeitskriterien erfüllen. Deshalb sollten diese Hemmstoffe als EU-Düngeprodukte gemäß dieser Verordnung betrachtet werden. Zudem sollten für EU-Düngeprodukte, die solche Hemmstoffe enthalten, bestimmte Wirksamkeits-, Sicherheits- und Umweltkriterien gelten. Solche Hemmstoffe sollten somit ebenfalls als Komponentenmaterialien für EU-Düngeprodukte geregelt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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